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WICHTIGE BEGRIFFE

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A

  • Annuität
  • Annuität

    Die Höhe der regelmäßigen Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt, verändert sich während der gesamten Laufzeit nicht. Da infolge der sinkenden Restschuld der Zinsanteil abnimmt, steigt während der Laufzeit der Tilgungsanteil.

  • Annuitätendarlehen
  • Annuitätendarlehen

    Bei diesem Darlehen bleibt die regelmäßige Rate, die sich aus Zins und Tilgung (Annuität) zusammensetzt, über die vereinbarte Zinsbindungsfrist gleich. Jedoch sinkt während der Laufzeit die Restschuld und damit die Zinslast, wodurch sich der Tilgungsanteil der regelmäßigen Rate kontinuierlich erhöht.

  • Anschlussfinanzierung
  • Anschlussfinanzierung

    Eine Anschlussfinanzierung wird nötig, wenn am Ende der Zinsbindung eine Restschuld verbleibt. Diese kann als neues Darlehen entweder bei derselben Bank (Prolongation) oder bei einem anderen Institut (Umschuldung) weiterfinanziert werden.  Mit einem Forward-Darlehen kann die Anschlussfinanzierung einer laufenden Finanzierung bereits bis zu 66 Monate vor Ablauf der Zinsbindung in einem neuen Darlehensvertrag festgeschrieben werden.

Annuität

Die Höhe der regelmäßigen Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt, verändert sich während der gesamten Laufzeit nicht. Da infolge der sinkenden Restschuld der Zinsanteil abnimmt, steigt während der Laufzeit der Tilgungsanteil.

B

  • Bausparvertrag
  • Bausparvertrag

    Ein Bausparvertrag besteht aus einem Sparvertrag und dem Anspruch auf ein Darlehen, der aus der Ansparung resultiert. Sowohl die Zinsen für das Guthaben als auch für das Darlehen werden für die gesamte Laufzeit bereits zu Vertragsbeginn festgelegt. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung dient ein Bausparvertrag häufig der Sicherung des Zinssatzes nach dem Ende der Zinsbindung. Es gibt auch speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge: Dafür sind im Rahmen der Riester-Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase Steuervorteile und Zulagen vorgesehen.

  • Beleihungsauslauf
  • Beleihungsauslauf

    So wird in Prozent das Verhältnis der Darlehenshöhe zum Beleihungswert dargestellt. Von der Höhe des Beleihungsauslaufs hängt der angebotene Zinssatz ab. Ist der Beleihungsauslauf beispielsweise dank hohem Eigenkapitalanteil geringer, reduziert sich auch der Zinssatz für das Darlehen.

  • Beleihungswert
  • Beleihungswert

    Der vom Kreditgeber ermittelte Beleihungswert drückt aus, zu welchem Wert eine finanzierte Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann. Dabei kommen sowohl wertmindernde Faktoren wie eine schlechte Lage oder als auch wertsteigernde Aspekte wie angedachte Sanierungsmaßnahmen zum Tragen.

  • Bereitstellungszinsen
  • Bereitstellungszinsen

    Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein zugesagtes Darlehen oder ein Teil davon vom Kreditgeber schon bereitgestellt, vom Darlehensnehmer aber noch nicht abgerufen oder ausbezahlt wurde. Für viele Darlehensverträge fallen Bereitstellungszinsen erst nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit an. Deren Länge variiert jedoch stark.

  • Bereitstellungszinsfreie Zeit
  • Bereitstellungszinsfreie Zeit

    In diesem Zeitraum erhebt der Kreditgeber keine Zinsen auf noch nicht abgerufene Darlehen oder Teile davon. Die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit in Darlehensverträgen ist sehr unterschiedlich. Sinnvoll ist eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit für Bauvorhaben, die mit mehreren Teilzahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten einhergehen.

  • Bodenrichtwert
  • Bodenrichtwert

    Der Bodenrichtwert drückt den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens aus. Ermittelt wird der Wert in der Regel durch den Gutachterausschuss der Gemeinde. Von der Höhe des Bodenrichtwerts hängt maßgeblich der für eine Immobilie festgelegte Gesamtwert ab.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag besteht aus einem Sparvertrag und dem Anspruch auf ein Darlehen, der aus der Ansparung resultiert. Sowohl die Zinsen für das Guthaben als auch für das Darlehen werden für die gesamte Laufzeit bereits zu Vertragsbeginn festgelegt. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung dient ein Bausparvertrag häufig der Sicherung des Zinssatzes nach dem Ende der Zinsbindung. Es gibt auch speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge: Dafür sind im Rahmen der Riester-Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase Steuervorteile und Zulagen vorgesehen.

E

  • Effektivzins
  • Effektivzins

    Mit dem Effektivzins werden die Gesamtkosten für ein Darlehen über die gesamte Laufzeit bis zur Rückzahlung dargestellt. Neben dem Sollzins fließen in den Effektivzins weitere prozentual von der Darlehenssumme abhängige Kosten ein. Dazu zählen unter anderem Kosten, die durch die verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder einen ungünstigen Auszahlungskurs entstehen, sowie Bearbeitungsgebühren. Kosten für Kontoführungsgebühren, Wertgutachten und andere Kosten enthält der Effektivzins sind.

  • Eigenkapital
  • Eigenkapital

    Eigene finanzielle Mittel, die in ein Finanzierungsvorhaben eingebracht werden können. Dabei kann es sich um Bank- oder Bausparguthaben handeln, aber auch um ein bereits erworbenes Baugrundstück sowie weitere zur Verfügung stehende Eigenmittel.

  • Eigenleistung
  • Eigenleistung

    Unter Eigenleistung versteht man wertsteigernde Leistungen an einer Immobilie, die vom Darlehensnehmer selbst erbracht werden. Beispielsweise kann es sich um die Fassadendämmung oder den Innenausbau beim Neubau handeln.

Effektivzins

Mit dem Effektivzins werden die Gesamtkosten für ein Darlehen über die gesamte Laufzeit bis zur Rückzahlung dargestellt. Neben dem Sollzins fließen in den Effektivzins weitere prozentual von der Darlehenssumme abhängige Kosten ein. Dazu zählen unter anderem Kosten, die durch die verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder einen ungünstigen Auszahlungskurs entstehen, sowie Bearbeitungsgebühren. Kosten für Kontoführungsgebühren, Wertgutachten und andere Kosten enthält der Effektivzins sind.

F

  • Forward-Darlehen
  • Forward-Darlehen

    Dieses Darlehen kann für die Anschlussfinanzierung bis zu 66 Monate vor dem Zinsbindungsende einer laufenden Finanzierung gewährt werden. Kreditnehmer haben so die Möglichkeit, sich aktuell günstige Konditionen für die Zukunft zu sichern. Abhängig vom zeitlichen Abstand bis zum Beginn des Folgedarlehens werden meist Zinsaufschläge fällig.

Forward-Darlehen

Dieses Darlehen kann für die Anschlussfinanzierung bis zu 66 Monate vor dem Zinsbindungsende einer laufenden Finanzierung gewährt werden. Kreditnehmer haben so die Möglichkeit, sich aktuell günstige Konditionen für die Zukunft zu sichern. Abhängig vom zeitlichen Abstand bis zum Beginn des Folgedarlehens werden meist Zinsaufschläge fällig.

G

  • Grundbuch
  • Grundbuch

    In dem vom Amtsgericht geführten öffentlichen Register werden in Deutschland Rechte an Grundstücken sowie bestehende Eigentumsverhältnisse eingetragen.

  • Grunderwerbsteuer
  • Grunderwerbsteuer

    Diese Steuer fällt beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Abhängig vom jeweiligen Bundesland liegt die Höhe der Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises.

  • Grundschuld
  • Grundschuld

    Die Grundschuld dient der Haftungsabsicherung eines bestimmten Geldbetrags. Sie belastet das Grundstück sowie das grundstückgleiche Recht, also z. B. eine auf dem Grundstück errichtete Immobilie. Mit der Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch sichert die Bank die Darlehenssumme ab. Anders als eine Hypothek ist eine Grundschuld nicht an die Forderung aus dem Immobiliendarlehen gekoppelt. Eine Übertragung auf andere Forderungen ist daher möglich. Das heißt, dass die Bank sämtliche Darlehen, die der Kreditnehmer bei diesem Institut aufnimmt, bis zur Höhe der Grundschuld absichern kann – selbst dann, wenn sich die Restschuld des ursprünglichen Immobiliendarlehens im Laufe der Zeit reduziert. Jedoch lässt sich der Umfang der Forderung durch eine Zweckerklärung festlegen.

  • Grundsteuer
  • Grundsteuer

    Diese kommunale Steuer wird auf Grundstückeigentum inklusive dessen Bebauung erhoben. Der Hebesatz, der die Höhe der Steuer bestimmt, wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Anders als die Grunderwerbssteuer, die einmalig beim Kauf anfällt, wird die Grundsteuer jährlich fällig.

Grundbuch

In dem vom Amtsgericht geführten öffentlichen Register werden in Deutschland Rechte an Grundstücken sowie bestehende Eigentumsverhältnisse eingetragen.

K

  • Kaufnebenkosten
  • Kaufnebenkosten

    Beim Immobilienerwerb fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an. Unter anderem werden Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notarkosten und Gebühren für den Grundbucheintrag fällig.

Kaufnebenkosten

Beim Immobilienerwerb fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an. Unter anderem werden Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notarkosten und Gebühren für den Grundbucheintrag fällig.

M

Muskelhypothek

siehe Eigenleistung

N

  • Nichtabnahmeentschädigung
  • Nichtabnahmeentschädigung

    Für den Fall, dass ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen und damit nicht ausgezahlt wird, hat die Bank das Recht, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn anzusetzen. Ein mögliches Szenario wäre der Verkauf des Objekts an einen anderen Käufer, wodurch die Grundlage des Darlehens wegfallen würde.

  • Notarielle Beurkundung
  • Notarielle Beurkundung

    Erst durch die notarielle Beurkundung wird der Kaufvertrag wirksam. Dafür muss der Kaufvertrag von einem Notar in Form einer Niederschrift abgefasst und vorgetragen werden. Der Notar belehrt die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichte und bezeugt, dass die Unterschriften eigenhändig und aus freien Stücken getätigt wurden.

  • Notarielle Schuldanerkenntnis
  • Notarielle Schuldanerkenntnis

    In dem notariell beurkundeten Dokument räumt der Darlehensnehmer seine Schuld gegenüber dem Darlehensgeber ein. Durch die notarielle Schuldanerkenntnis kann der Darlehensnehmer die Forderung nicht mehr leugnen. Es handelt sich dabei um einen vollstreckbaren Titel: Sollte der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, kann die Bank sofort eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.

  • Notarkosten
  • Notarkosten

    In der Regel liegen die Notarkosten beim Immobilienkauf bei 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Fällig werden diese nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags, sondern auch für die treuhänderische Abwicklung der Zahlung des Kaufpreises. In den Notarkosten enthalten sind außerdem Eintragungen ins Grundbuch inklusive Auflassungsvormerkung, Grundschulden und Eigentümer.

Nichtabnahmeentschädigung

Für den Fall, dass ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen und damit nicht ausgezahlt wird, hat die Bank das Recht, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn anzusetzen. Ein mögliches Szenario wäre der Verkauf des Objekts an einen anderen Käufer, wodurch die Grundlage des Darlehens wegfallen würde.

P

Prolongation

Darunter versteht man eine Anschlussfinanzierung bei der bisherigen Bank zu neuen Konditionen.

R

  • Restschuld
  • Restschuld

    Als Restschuld bezeichnet man die Darlehenssumme abzüglich der bereits geleisteten Tilgung. Zum Ablauf der Zinsbindung ist die Restschuld insbesondere zur Festsetzung der Höhe der Anschlussfinanzierung entscheidend.

Restschuld

Als Restschuld bezeichnet man die Darlehenssumme abzüglich der bereits geleisteten Tilgung. Zum Ablauf der Zinsbindung ist die Restschuld insbesondere zur Festsetzung der Höhe der Anschlussfinanzierung entscheidend.

S

  • Sollzins
  • Sollzins

    Als Sollzins wird ausschließlich die Höhe der Darlehensverzinsung bezeichnet. Zusatzkosten wie Bearbeitungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Diese fließen in den Effektivzins mit ein. Der Sollzins ist die Basis für die Ermittlung der monatlichen Zinszahlungen und bestimmt damit die Höhe der Rate bei einer Immobilien- oder Baufinanzierung.

  • Sondertilgung
  • Sondertilgung

    Eine Zahlung, die über die monatliche Rate oder eine andere regelmäßige Tilgung hinausgeht, heißt Sondertilgung. Die Möglichkeiten für Sondertilgungen muss der Darlehensvertrag ausdrücklich vorsehen. Andernfalls hat der Kreditgeber ein Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Sollzins

Als Sollzins wird ausschließlich die Höhe der Darlehensverzinsung bezeichnet. Zusatzkosten wie Bearbeitungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Diese fließen in den Effektivzins mit ein. Der Sollzins ist die Basis für die Ermittlung der monatlichen Zinszahlungen und bestimmt damit die Höhe der Rate bei einer Immobilien- oder Baufinanzierung.

T

  • Tilgung
  • Tilgung

    Zahlungen, die über die Zinsen hinausgehen, dienen der Minderung der Restschuld. In der Regel ist die Tilgung fester Bestandteil der monatlichen Rate.

  • Tilgungsersatz
  • Tilgungsersatz

    Als Alternative zur regelmäßigen Tilgung während der Zinsbindungsphase gibt es die Option der endfälligen Tilgung nach Ablauf der Zinsbindung. Dafür muss eine Lebensversicherung, ein Bausparvertrag oder eine private Rentenversicherung abgetreten werden. In diesem Fall zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens ausschließlich die Zinsen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt erst am Ende der Laufzeit, beispielsweise durch die angesparte Summe aus einem Bausparvertrag.

  • Tilgungsfreie Darlehen
  • Tilgungsfreie Darlehen

    Bei dieser Darlehensart zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen. Die Rückzahlung des Darlehensbetrages erfolgt erst zum Ende der Darlehenslaufzeit. Für die vollständige oder teilweise Ablöse nach Ablauf der Darlehenslaufzeit werden tilgungsfreie Darlehen in der Regel mit Tilgungsersatzprodukten verbunden.

Tilgung

Zahlungen, die über die Zinsen hinausgehen, dienen der Minderung der Restschuld. In der Regel ist die Tilgung fester Bestandteil der monatlichen Rate.

U

  • Umschuldung
  • Umschuldung

    Von einer Umschuldung spricht man, wenn durch die Aufnahme eines neuen Darlehens ein bestehender Kredit abgelöst wird. Ebenso versteht man darunter bei einer Anschlussfinanzierung den Wechsel des Kreditinstituts.

Umschuldung

Von einer Umschuldung spricht man, wenn durch die Aufnahme eines neuen Darlehens ein bestehender Kredit abgelöst wird. Ebenso versteht man darunter bei einer Anschlussfinanzierung den Wechsel des Kreditinstituts.

V

  • Variabler Zins
  • Variabler Zins

    Ist ein variabler Zins vereinbart, erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Zinssatzes des Immobiliendarlehens an den Marktzins. In der Regel ist bei einem solchen Darlehen jederzeit eine Ablöse möglich. Gewählt wird diese Darlehensform vor allem für Zwischenfinanzierungen. Ebenso können Kreditnehmer damit auf fallende Zinsen spekulieren oder sich die Option hoher Sondertilgungen offenhalten.

  • Verkehrswert
  • Verkehrswert

    Unter dem Verkehrswert versteht man den Wert einer Immobilie, der bei einem regulären Verkauf auf dem freien Markt voraussichtlich erzielt werden kann.

  • Volltilger
  • Volltilger

    Bei dieser Darlehensform wird das Darlehen im Laufe der Zinsbindung vollständig getilgt.

  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Vorfälligkeitsentschädigung

    Bei einer vorzeitigen Zurückzahlung des Darlehens vor Ende der Zinsbindung hat die Bank das Recht, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn zu fordern.

Variabler Zins

Ist ein variabler Zins vereinbart, erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Zinssatzes des Immobiliendarlehens an den Marktzins. In der Regel ist bei einem solchen Darlehen jederzeit eine Ablöse möglich. Gewählt wird diese Darlehensform vor allem für Zwischenfinanzierungen. Ebenso können Kreditnehmer damit auf fallende Zinsen spekulieren oder sich die Option hoher Sondertilgungen offenhalten.

Z

  • Zinsbindung
  • Zinsbindung

    Unter Zinsbindung – häufig auch als Zinsbindungsdauer bezeichnet – versteht man den im Darlehensvertrag bestimmten Zeitraum, in dem der Zins für das Immobiliendarlehen festgeschrieben ist. In der Regel gilt: Je länger die Zinsbindung, desto höher der Zinssatz.

  • Zinsfestschreibung
  • Zinsfestschreibung

    siehe Zinsbindung

  • Zinszahlungsdarlehen
  • Zinszahlungsdarlehen

    siehe Tilgungsfreies Darlehen

  • Zwischenfinanzierung
  • Zwischenfinanzierung

    Diese meist kurzfristige Finanzierungsoption geht mit einem variablen Zinssatz oder einer ein- bis zweijährigen Zinsbindung einher. Bei Abschluss einer Zwischenfinanzierung ist die zukünftige Immobilienfinanzierung bereits fixiert. Nötig wird eine Zwischenfinanzierung beispielsweise, wenn sich der Verkauf einer Immobilie, der dem Erwerb des neuen Objekts dienen soll, noch verzögert und der Verkaufserlös erst später zur Verfügung steht. Eine Zwischenfinanzierung dient in diesem wie in ähnlichen Fällen damit zur Überbrückung.

Zinsbindung

Unter Zinsbindung – häufig auch als Zinsbindungsdauer bezeichnet – versteht man den im Darlehensvertrag bestimmten Zeitraum, in dem der Zins für das Immobiliendarlehen festgeschrieben ist. In der Regel gilt: Je länger die Zinsbindung, desto höher der Zinssatz.

A

  • Annuität
  • Annuität

    Die Höhe der regelmäßigen Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt, verändert sich während der gesamten Laufzeit nicht. Da infolge der sinkenden Restschuld der Zinsanteil abnimmt, steigt während der Laufzeit der Tilgungsanteil.

  • Annuitätendarlehen
  • Annuitätendarlehen

    Bei diesem Darlehen bleibt die regelmäßige Rate, die sich aus Zins und Tilgung (Annuität) zusammensetzt, über die vereinbarte Zinsbindungsfrist gleich. Jedoch sinkt während der Laufzeit die Restschuld und damit die Zinslast, wodurch sich der Tilgungsanteil der regelmäßigen Rate kontinuierlich erhöht.

  • Anschlussfinanzierung
  • Anschlussfinanzierung

    Eine Anschlussfinanzierung wird nötig, wenn am Ende der Zinsbindung eine Restschuld verbleibt. Diese kann als neues Darlehen entweder bei derselben Bank (Prolongation) oder bei einem anderen Institut (Umschuldung) weiterfinanziert werden.  Mit einem Forward-Darlehen kann die Anschlussfinanzierung einer laufenden Finanzierung bereits bis zu 66 Monate vor Ablauf der Zinsbindung in einem neuen Darlehensvertrag festgeschrieben werden.

Annuität

Die Höhe der regelmäßigen Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt, verändert sich während der gesamten Laufzeit nicht. Da infolge der sinkenden Restschuld der Zinsanteil abnimmt, steigt während der Laufzeit der Tilgungsanteil.

B

  • Bausparvertrag
  • Bausparvertrag

    Ein Bausparvertrag besteht aus einem Sparvertrag und dem Anspruch auf ein Darlehen, der aus der Ansparung resultiert. Sowohl die Zinsen für das Guthaben als auch für das Darlehen werden für die gesamte Laufzeit bereits zu Vertragsbeginn festgelegt. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung dient ein Bausparvertrag häufig der Sicherung des Zinssatzes nach dem Ende der Zinsbindung. Es gibt auch speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge: Dafür sind im Rahmen der Riester-Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase Steuervorteile und Zulagen vorgesehen.

  • Beleihungsauslauf
  • Beleihungsauslauf

    So wird in Prozent das Verhältnis der Darlehenshöhe zum Beleihungswert dargestellt. Von der Höhe des Beleihungsauslaufs hängt der angebotene Zinssatz ab. Ist der Beleihungsauslauf beispielsweise dank hohem Eigenkapitalanteil geringer, reduziert sich auch der Zinssatz für das Darlehen.

  • Beleihungswert
  • Beleihungswert

    Der vom Kreditgeber ermittelte Beleihungswert drückt aus, zu welchem Wert eine finanzierte Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann. Dabei kommen sowohl wertmindernde Faktoren wie eine schlechte Lage oder als auch wertsteigernde Aspekte wie angedachte Sanierungsmaßnahmen zum Tragen.

  • Bereitstellungszinsen
  • Bereitstellungszinsen

    Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein zugesagtes Darlehen oder ein Teil davon vom Kreditgeber schon bereitgestellt, vom Darlehensnehmer aber noch nicht abgerufen oder ausbezahlt wurde. Für viele Darlehensverträge fallen Bereitstellungszinsen erst nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit an. Deren Länge variiert jedoch stark.

  • Bereitstellungszinsfreie Zeit
  • Bereitstellungszinsfreie Zeit

    In diesem Zeitraum erhebt der Kreditgeber keine Zinsen auf noch nicht abgerufene Darlehen oder Teile davon. Die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit in Darlehensverträgen ist sehr unterschiedlich. Sinnvoll ist eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit für Bauvorhaben, die mit mehreren Teilzahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten einhergehen.

  • Bodenrichtwert
  • Bodenrichtwert

    Der Bodenrichtwert drückt den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens aus. Ermittelt wird der Wert in der Regel durch den Gutachterausschuss der Gemeinde. Von der Höhe des Bodenrichtwerts hängt maßgeblich der für eine Immobilie festgelegte Gesamtwert ab.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag besteht aus einem Sparvertrag und dem Anspruch auf ein Darlehen, der aus der Ansparung resultiert. Sowohl die Zinsen für das Guthaben als auch für das Darlehen werden für die gesamte Laufzeit bereits zu Vertragsbeginn festgelegt. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung dient ein Bausparvertrag häufig der Sicherung des Zinssatzes nach dem Ende der Zinsbindung. Es gibt auch speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge: Dafür sind im Rahmen der Riester-Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase Steuervorteile und Zulagen vorgesehen.

E

  • Effektivzins
  • Effektivzins

    Mit dem Effektivzins werden die Gesamtkosten für ein Darlehen über die gesamte Laufzeit bis zur Rückzahlung dargestellt. Neben dem Sollzins fließen in den Effektivzins weitere prozentual von der Darlehenssumme abhängige Kosten ein. Dazu zählen unter anderem Kosten, die durch die verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder einen ungünstigen Auszahlungskurs entstehen, sowie Bearbeitungsgebühren. Kosten für Kontoführungsgebühren, Wertgutachten und andere Kosten enthält der Effektivzins sind.

  • Eigenkapital
  • Eigenkapital

    Eigene finanzielle Mittel, die in ein Finanzierungsvorhaben eingebracht werden können. Dabei kann es sich um Bank- oder Bausparguthaben handeln, aber auch um ein bereits erworbenes Baugrundstück sowie weitere zur Verfügung stehende Eigenmittel.

  • Eigenleistung
  • Eigenleistung

    Unter Eigenleistung versteht man wertsteigernde Leistungen an einer Immobilie, die vom Darlehensnehmer selbst erbracht werden. Beispielsweise kann es sich um die Fassadendämmung oder den Innenausbau beim Neubau handeln.

Effektivzins

Mit dem Effektivzins werden die Gesamtkosten für ein Darlehen über die gesamte Laufzeit bis zur Rückzahlung dargestellt. Neben dem Sollzins fließen in den Effektivzins weitere prozentual von der Darlehenssumme abhängige Kosten ein. Dazu zählen unter anderem Kosten, die durch die verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder einen ungünstigen Auszahlungskurs entstehen, sowie Bearbeitungsgebühren. Kosten für Kontoführungsgebühren, Wertgutachten und andere Kosten enthält der Effektivzins sind.

F

  • Forward-Darlehen
  • Forward-Darlehen

    Dieses Darlehen kann für die Anschlussfinanzierung bis zu 66 Monate vor dem Zinsbindungsende einer laufenden Finanzierung gewährt werden. Kreditnehmer haben so die Möglichkeit, sich aktuell günstige Konditionen für die Zukunft zu sichern. Abhängig vom zeitlichen Abstand bis zum Beginn des Folgedarlehens werden meist Zinsaufschläge fällig.

Forward-Darlehen

Dieses Darlehen kann für die Anschlussfinanzierung bis zu 66 Monate vor dem Zinsbindungsende einer laufenden Finanzierung gewährt werden. Kreditnehmer haben so die Möglichkeit, sich aktuell günstige Konditionen für die Zukunft zu sichern. Abhängig vom zeitlichen Abstand bis zum Beginn des Folgedarlehens werden meist Zinsaufschläge fällig.

G

  • Grundbuch
  • Grundbuch

    In dem vom Amtsgericht geführten öffentlichen Register werden in Deutschland Rechte an Grundstücken sowie bestehende Eigentumsverhältnisse eingetragen.

  • Grunderwerbsteuer
  • Grunderwerbsteuer

    Diese Steuer fällt beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Abhängig vom jeweiligen Bundesland liegt die Höhe der Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises.

  • Grundschuld
  • Grundschuld

    Die Grundschuld dient der Haftungsabsicherung eines bestimmten Geldbetrags. Sie belastet das Grundstück sowie das grundstückgleiche Recht, also z. B. eine auf dem Grundstück errichtete Immobilie. Mit der Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch sichert die Bank die Darlehenssumme ab. Anders als eine Hypothek ist eine Grundschuld nicht an die Forderung aus dem Immobiliendarlehen gekoppelt. Eine Übertragung auf andere Forderungen ist daher möglich. Das heißt, dass die Bank sämtliche Darlehen, die der Kreditnehmer bei diesem Institut aufnimmt, bis zur Höhe der Grundschuld absichern kann – selbst dann, wenn sich die Restschuld des ursprünglichen Immobiliendarlehens im Laufe der Zeit reduziert. Jedoch lässt sich der Umfang der Forderung durch eine Zweckerklärung festlegen.

  • Grundsteuer
  • Grundsteuer

    Diese kommunale Steuer wird auf Grundstückeigentum inklusive dessen Bebauung erhoben. Der Hebesatz, der die Höhe der Steuer bestimmt, wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Anders als die Grunderwerbssteuer, die einmalig beim Kauf anfällt, wird die Grundsteuer jährlich fällig.

Grundbuch

In dem vom Amtsgericht geführten öffentlichen Register werden in Deutschland Rechte an Grundstücken sowie bestehende Eigentumsverhältnisse eingetragen.

K

  • Kaufnebenkosten
  • Kaufnebenkosten

    Beim Immobilienerwerb fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an. Unter anderem werden Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notarkosten und Gebühren für den Grundbucheintrag fällig.

Kaufnebenkosten

Beim Immobilienerwerb fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an. Unter anderem werden Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notarkosten und Gebühren für den Grundbucheintrag fällig.

M

Muskelhypothek

siehe Eigenleistung

N

  • Nichtabnahmeentschädigung
  • Nichtabnahmeentschädigung

    Für den Fall, dass ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen und damit nicht ausgezahlt wird, hat die Bank das Recht, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn anzusetzen. Ein mögliches Szenario wäre der Verkauf des Objekts an einen anderen Käufer, wodurch die Grundlage des Darlehens wegfallen würde.

  • Notarielle Beurkundung
  • Notarielle Beurkundung

    Erst durch die notarielle Beurkundung wird der Kaufvertrag wirksam. Dafür muss der Kaufvertrag von einem Notar in Form einer Niederschrift abgefasst und vorgetragen werden. Der Notar belehrt die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichte und bezeugt, dass die Unterschriften eigenhändig und aus freien Stücken getätigt wurden.

  • Notarielle Schuldanerkenntnis
  • Notarielle Schuldanerkenntnis

    In dem notariell beurkundeten Dokument räumt der Darlehensnehmer seine Schuld gegenüber dem Darlehensgeber ein. Durch die notarielle Schuldanerkenntnis kann der Darlehensnehmer die Forderung nicht mehr leugnen. Es handelt sich dabei um einen vollstreckbaren Titel: Sollte der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, kann die Bank sofort eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.

  • Notarkosten
  • Notarkosten

    In der Regel liegen die Notarkosten beim Immobilienkauf bei 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Fällig werden diese nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags, sondern auch für die treuhänderische Abwicklung der Zahlung des Kaufpreises. In den Notarkosten enthalten sind außerdem Eintragungen ins Grundbuch inklusive Auflassungsvormerkung, Grundschulden und Eigentümer.

Nichtabnahmeentschädigung

Für den Fall, dass ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen und damit nicht ausgezahlt wird, hat die Bank das Recht, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn anzusetzen. Ein mögliches Szenario wäre der Verkauf des Objekts an einen anderen Käufer, wodurch die Grundlage des Darlehens wegfallen würde.

P

Prolongation

Darunter versteht man eine Anschlussfinanzierung bei der bisherigen Bank zu neuen Konditionen.

R

  • Restschuld
  • Restschuld

    Als Restschuld bezeichnet man die Darlehenssumme abzüglich der bereits geleisteten Tilgung. Zum Ablauf der Zinsbindung ist die Restschuld insbesondere zur Festsetzung der Höhe der Anschlussfinanzierung entscheidend.

Restschuld

Als Restschuld bezeichnet man die Darlehenssumme abzüglich der bereits geleisteten Tilgung. Zum Ablauf der Zinsbindung ist die Restschuld insbesondere zur Festsetzung der Höhe der Anschlussfinanzierung entscheidend.

S

  • Sollzins
  • Sollzins

    Als Sollzins wird ausschließlich die Höhe der Darlehensverzinsung bezeichnet. Zusatzkosten wie Bearbeitungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Diese fließen in den Effektivzins mit ein. Der Sollzins ist die Basis für die Ermittlung der monatlichen Zinszahlungen und bestimmt damit die Höhe der Rate bei einer Immobilien- oder Baufinanzierung.

  • Sondertilgung
  • Sondertilgung

    Eine Zahlung, die über die monatliche Rate oder eine andere regelmäßige Tilgung hinausgeht, heißt Sondertilgung. Die Möglichkeiten für Sondertilgungen muss der Darlehensvertrag ausdrücklich vorsehen. Andernfalls hat der Kreditgeber ein Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Sollzins

Als Sollzins wird ausschließlich die Höhe der Darlehensverzinsung bezeichnet. Zusatzkosten wie Bearbeitungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Diese fließen in den Effektivzins mit ein. Der Sollzins ist die Basis für die Ermittlung der monatlichen Zinszahlungen und bestimmt damit die Höhe der Rate bei einer Immobilien- oder Baufinanzierung.

T

  • Tilgung
  • Tilgung

    Zahlungen, die über die Zinsen hinausgehen, dienen der Minderung der Restschuld. In der Regel ist die Tilgung fester Bestandteil der monatlichen Rate.

  • Tilgungsersatz
  • Tilgungsersatz

    Als Alternative zur regelmäßigen Tilgung während der Zinsbindungsphase gibt es die Option der endfälligen Tilgung nach Ablauf der Zinsbindung. Dafür muss eine Lebensversicherung, ein Bausparvertrag oder eine private Rentenversicherung abgetreten werden. In diesem Fall zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens ausschließlich die Zinsen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt erst am Ende der Laufzeit, beispielsweise durch die angesparte Summe aus einem Bausparvertrag.

  • Tilgungsfreie Darlehen
  • Tilgungsfreie Darlehen

    Bei dieser Darlehensart zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen. Die Rückzahlung des Darlehensbetrages erfolgt erst zum Ende der Darlehenslaufzeit. Für die vollständige oder teilweise Ablöse nach Ablauf der Darlehenslaufzeit werden tilgungsfreie Darlehen in der Regel mit Tilgungsersatzprodukten verbunden.

Tilgung

Zahlungen, die über die Zinsen hinausgehen, dienen der Minderung der Restschuld. In der Regel ist die Tilgung fester Bestandteil der monatlichen Rate.

U

  • Umschuldung
  • Umschuldung

    Von einer Umschuldung spricht man, wenn durch die Aufnahme eines neuen Darlehens ein bestehender Kredit abgelöst wird. Ebenso versteht man darunter bei einer Anschlussfinanzierung den Wechsel des Kreditinstituts.

Umschuldung

Von einer Umschuldung spricht man, wenn durch die Aufnahme eines neuen Darlehens ein bestehender Kredit abgelöst wird. Ebenso versteht man darunter bei einer Anschlussfinanzierung den Wechsel des Kreditinstituts.

V

  • Variabler Zins
  • Variabler Zins

    Ist ein variabler Zins vereinbart, erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Zinssatzes des Immobiliendarlehens an den Marktzins. In der Regel ist bei einem solchen Darlehen jederzeit eine Ablöse möglich. Gewählt wird diese Darlehensform vor allem für Zwischenfinanzierungen. Ebenso können Kreditnehmer damit auf fallende Zinsen spekulieren oder sich die Option hoher Sondertilgungen offenhalten.

  • Verkehrswert
  • Verkehrswert

    Unter dem Verkehrswert versteht man den Wert einer Immobilie, der bei einem regulären Verkauf auf dem freien Markt voraussichtlich erzielt werden kann.

  • Volltilger
  • Volltilger

    Bei dieser Darlehensform wird das Darlehen im Laufe der Zinsbindung vollständig getilgt.

  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Vorfälligkeitsentschädigung

    Bei einer vorzeitigen Zurückzahlung des Darlehens vor Ende der Zinsbindung hat die Bank das Recht, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn zu fordern.

Variabler Zins

Ist ein variabler Zins vereinbart, erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Zinssatzes des Immobiliendarlehens an den Marktzins. In der Regel ist bei einem solchen Darlehen jederzeit eine Ablöse möglich. Gewählt wird diese Darlehensform vor allem für Zwischenfinanzierungen. Ebenso können Kreditnehmer damit auf fallende Zinsen spekulieren oder sich die Option hoher Sondertilgungen offenhalten.

Z

  • Zinsbindung
  • Zinsbindung

    Unter Zinsbindung – häufig auch als Zinsbindungsdauer bezeichnet – versteht man den im Darlehensvertrag bestimmten Zeitraum, in dem der Zins für das Immobiliendarlehen festgeschrieben ist. In der Regel gilt: Je länger die Zinsbindung, desto höher der Zinssatz.

  • Zinsfestschreibung
  • Zinsfestschreibung

    siehe Zinsbindung

  • Zinszahlungsdarlehen
  • Zinszahlungsdarlehen

    siehe Tilgungsfreies Darlehen

  • Zwischenfinanzierung
  • Zwischenfinanzierung

    Diese meist kurzfristige Finanzierungsoption geht mit einem variablen Zinssatz oder einer ein- bis zweijährigen Zinsbindung einher. Bei Abschluss einer Zwischenfinanzierung ist die zukünftige Immobilienfinanzierung bereits fixiert. Nötig wird eine Zwischenfinanzierung beispielsweise, wenn sich der Verkauf einer Immobilie, der dem Erwerb des neuen Objekts dienen soll, noch verzögert und der Verkaufserlös erst später zur Verfügung steht. Eine Zwischenfinanzierung dient in diesem wie in ähnlichen Fällen damit zur Überbrückung.

Zinsbindung

Unter Zinsbindung – häufig auch als Zinsbindungsdauer bezeichnet – versteht man den im Darlehensvertrag bestimmten Zeitraum, in dem der Zins für das Immobiliendarlehen festgeschrieben ist. In der Regel gilt: Je länger die Zinsbindung, desto höher der Zinssatz.