Nichtabnahmeentschädigung

Für den Fall, dass ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen und damit nicht ausgezahlt wird, hat die Bank das Recht, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn anzusetzen. Ein mögliches Szenario wäre der Verkauf des Objekts an einen anderen Käufer, wodurch die Grundlage des Darlehens wegfallen würde.

Notarielle Beurkundung

Erst durch die notarielle Beurkundung wird der Kaufvertrag wirksam. Dafür muss der Kaufvertrag von einem Notar in Form einer Niederschrift abgefasst und vorgetragen werden. Der Notar belehrt die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichte und bezeugt, dass die Unterschriften eigenhändig und aus freien Stücken getätigt wurden.

Notarielle Schuldanerkenntnis

In dem notariell beurkundeten Dokument räumt der Darlehensnehmer seine Schuld gegenüber dem Darlehensgeber ein. Durch die notarielle Schuldanerkenntnis kann der Darlehensnehmer die Forderung nicht mehr leugnen. Es handelt sich dabei um einen vollstreckbaren Titel: Sollte der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, kann die Bank sofort eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.

Notarkosten

In der Regel liegen die Notarkosten beim Immobilienkauf bei 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Fällig werden diese nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags, sondern auch für die treuhänderische Abwicklung der Zahlung des Kaufpreises. In den Notarkosten enthalten sind außerdem Eintragungen ins Grundbuch inklusive Auflassungsvormerkung, Grundschulden und Eigentümer.