Grundbuch
In dem vom Amtsgericht geführten öffentlichen Register werden in Deutschland Rechte an Grundstücken sowie bestehende Eigentumsverhältnisse eingetragen.
Grunderwerbsteuer
Diese Steuer fällt beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Abhängig vom jeweiligen Bundesland liegt die Höhe der Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises.
Grundschuld
Die Grundschuld dient der Haftungsabsicherung eines bestimmten Geldbetrags. Sie belastet das Grundstück sowie das grundstückgleiche Recht, also z. B. eine auf dem Grundstück errichtete Immobilie. Mit der Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch sichert die Bank die Darlehenssumme ab. Anders als eine Hypothek ist eine Grundschuld nicht an die Forderung aus dem Immobiliendarlehen gekoppelt. Eine Übertragung auf andere Forderungen ist daher möglich. Das heißt, dass die Bank sämtliche Darlehen, die der Kreditnehmer bei diesem Institut aufnimmt, bis zur Höhe der Grundschuld absichern kann – selbst dann, wenn sich die Restschuld des ursprünglichen Immobiliendarlehens im Laufe der Zeit reduziert. Jedoch lässt sich der Umfang der Forderung durch eine Zweckerklärung festlegen.
Grundsteuer
Diese kommunale Steuer wird auf Grundstückeigentum inklusive dessen Bebauung erhoben. Der Hebesatz, der die Höhe der Steuer bestimmt, wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Anders als die Grunderwerbssteuer, die einmalig beim Kauf anfällt, wird die Grundsteuer jährlich fällig.