Restschuld
Als Restschuld bezeichnet man die Darlehenssumme abzüglich der bereits geleisteten Tilgung. Zum Ablauf der Zinsbindung ist die Restschuld insbesondere zur Festsetzung der Höhe der Anschlussfinanzierung entscheidend.
Als Restschuld bezeichnet man die Darlehenssumme abzüglich der bereits geleisteten Tilgung. Zum Ablauf der Zinsbindung ist die Restschuld insbesondere zur Festsetzung der Höhe der Anschlussfinanzierung entscheidend.