Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag besteht aus einem Sparvertrag und dem Anspruch auf ein Darlehen, der aus der Ansparung resultiert. Sowohl die Zinsen für das Guthaben als auch für das Darlehen werden für die gesamte Laufzeit bereits zu Vertragsbeginn festgelegt. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung dient ein Bausparvertrag häufig der Sicherung des Zinssatzes nach dem Ende der Zinsbindung. Es gibt auch speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge: Dafür sind im Rahmen der Riester-Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase Steuervorteile und Zulagen vorgesehen.
Beleihungsauslauf
So wird in Prozent das Verhältnis der Darlehenshöhe zum Beleihungswert dargestellt. Von der Höhe des Beleihungsauslaufs hängt der angebotene Zinssatz ab. Ist der Beleihungsauslauf beispielsweise dank hohem Eigenkapitalanteil geringer, reduziert sich auch der Zinssatz für das Darlehen.
Beleihungswert
Der vom Kreditgeber ermittelte Beleihungswert drückt aus, zu welchem Wert eine finanzierte Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann. Dabei kommen sowohl wertmindernde Faktoren wie eine schlechte Lage oder als auch wertsteigernde Aspekte wie angedachte Sanierungsmaßnahmen zum Tragen.
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein zugesagtes Darlehen oder ein Teil davon vom Kreditgeber schon bereitgestellt, vom Darlehensnehmer aber noch nicht abgerufen oder ausbezahlt wurde. Für viele Darlehensverträge fallen Bereitstellungszinsen erst nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit an. Deren Länge variiert jedoch stark.
Bereitstellungszinsfreie Zeit
In diesem Zeitraum erhebt der Kreditgeber keine Zinsen auf noch nicht abgerufene Darlehen oder Teile davon. Die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit in Darlehensverträgen ist sehr unterschiedlich. Sinnvoll ist eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit für Bauvorhaben, die mit mehreren Teilzahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten einhergehen.
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert drückt den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens aus. Ermittelt wird der Wert in der Regel durch den Gutachterausschuss der Gemeinde. Von der Höhe des Bodenrichtwerts hängt maßgeblich der für eine Immobilie festgelegte Gesamtwert ab.